
21. April 2021 Motion Zubau von Elektroladestationen im Kanton Thurgau
Motion von Marco Rüegg, Bernhard Braun, Nicole Zeitner, Josef Gemperle und Elina Müller vom 21. April 2021 „Zubau von Elektroladestationen im Kanton Thurgau“ (Geschäftsdatenbank)
Motion nicht erheblich erklärt (72:44 Stimmen)

Bildunterschrift, Marco Rüegg
Der Regierungsrat wird beauftragt, gesetzliche Rahmenbedingungen für den Zubau von intelligenten Elektroladestationen im öffentlichen und privaten Sektor auszuarbeiten.
Dies gilt für folgende Bereiche:
- Neubauten mit Parkplätzen;
- Bestehende Mehrfamilienhäuser;
- Gewerbebauten,
- Öffentlich zugängliche Parkhäuser und Parkplätze.
Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitenden sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden den Zugang zu Parkplätzen mit Ladestationen zu gewährleisten, sofern sie ihren Mitarbeitenden Parkplätze zur Verfügung stellen.
Intelligente Ladestationen bedeutet, dass diese über ein zentrales Lastmanagement, eine standardisierte Schnittstelle zu dessen Steuerung, Vehicle-to-Grid-Fähigkeit (sobald Stand der Technik) und im öffentlich zugänglichen Bereich über gängige Zahlungsmöglichkeiten (Bank-/Kreditkarten, RFID, keine ausschliesslichen «Club-Lösungen») verfügen.
Im vergangenen Jahr sind die Verkaufszahlen der Elektroautos im Kanton Thurgau gestiegen wie nie zuvor — auch dank der Umstiegsprämie des Energieförderprogramms. Mittlerweilen setzen alle Automarken auf Elektroautos mit aufladbaren Batterien. Doch bis zur vom Bund gewünschten totalen Elektrisierung des Verkehrs («Netto Null» CO2-Emissionen bis 2050) müssen noch einige Probleme gelöst werden. Eines davon ist die ungenügende Zahl an Lademöglichkeiten, insbesondere für Mieter und Stockwerkeigentümer. Gespräche mit Bauherren und Immobilieninvestoren zeigen, dass bei Neubauten selten Elektroladestationen installiert werden oder die Installation zumindest vorbereitet wird, obwohl dies technisch ausgereift und wirtschaftlich tragbar ist und eine nachträgliche Installation deutlich teurer wird.
Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat im letzten Jahr das SIA Merkblatt 2060 „Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden“ publiziert. Darin werden verschiedene Ausbaustandards für die Ladeinfrastruktur in Gebäuden definiert. In Neubauten und tiefgreifenden Umbauten von Wohn-, Verwaltungs- und Gewerbebauten ist es ein Leichtes, eine Basisladeinfrastruktur zu installieren. Gestützt auf das neue SIA Merkblatt 2060 sollen deshalb neu gesetzliche Vorschriften gelten. In anderen Kantonen sind solche bereits eingeführt oder in Arbeit.
Ebenso soll in öffentlichen Parkhäusern und Parkplätzen ein Anteil der zur Verfügung stehenden Parkplätze mit Ladestationen ausgerüstet werden.
Aufgrund dieser Massnahmen wird es auch für Mieter und Mieterinnen ohne festes Parkfeld oder ohne Tiefgaragenplatz möglich, auf die Elektromobilität umzusteigen. Lademöglichkeiten bei längeren Standzeiten am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen verhindern zudem, dass am Abend alle zu Hause gleichzeitig einstecken und laden. Die Lastverteilung im Stromnetz wird somit ausgeglichener und passt, mit der in Zukunft stärker auf Photovoltaik basierenden Stromversorgung, besser zusammen. Im Idealfall wird der Strom beim Parkplatz produziert.
Downloads
Wortlaut_Begründung vom 21.04.2021 (20_MO 14_174)
Beantwortung vom 25.01.2022 (20_MO 14_174)
Tags
Elektrisierung, Elektroauto, Elektroladestationen, Elektromobilitöt, Ladestationen, Lastmanagement, Mieter, Parkplätze, SIA, Stockwerkeigentümer, Stromnetz, Stromversorgung, Tiefgaragenplatz, Vehicle-To-Grid