Keine Manöver zur Verhinderung von Windenergieanlagen

Einfache Anfrage Keine Manöver zur Verhinderung von Windenergieanlagen

Einfache Anfrage von Karin Bétrisey, Elisabeth Rickenbach, Josef Gemperle und Marco Rüegg vom 23. November 2022 „Keine Manöver zur Verhinderung von Windenergieanlagen“ (Geschäftsdatenbank)

Bildunterschrift, Marco Rüegg

Im Kanton Thurgau sind 6 Potenzialgebiete für Windenergie ausgeschieden, wovon 3 den Status «Festsetzung» im Kantonalen Richtplan haben. Um die Energiewende zu schaffen, braucht es einen ganzen Fächer von Energieträgern, so auch die speziell im Winter wertvolle Windenergie. Die Energiestrategie des Regierungsrates sieht bis 2030 ein Ziel von 95 GWh/a für Energieerzeugung mit Wind vor (Vergleich Windpro-jekt Thundorf: 80 GWh/a).
Ausschlaggebend für die Distanz zwischen WEA und Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen ist die Einhaltung der Lärm-Belastungsgrenzwerte. Der im Bericht «Konzept Windenergie Schweiz» erwähnte Abstand von 300 m wurde zur Modellierung möglicher Standorte verwendet. Der Bericht weist aber auch darauf hin, dass die Vorschriften der Lärmschutz-Verordnung für die Abstände zu Wohngebieten massgebend sind.

Gegnergruppierungen versuchen mit Abstandsvorschriften im kommunalen Baureglement die Realisierung von Windparks im Kanton Thurgau zu verhindern. Grosse Abstandsvorschriften (850 m – 1200 m bei 5x Turmhöhe) bedeuten eine Beschränkung auf einzelne Anlagen (1-2 bei Thundorf), was für Investoren nicht rentabel ist und folglich nicht umgesetzt wird.

Die Vorstösserinnen und Vorstösser bitten den Regierungsrat um die Beantwortung von folgenden Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Auffassung des Bundesamts für Umwelt (BAFU)1) dass keine Abstandsvorschriften notwendig sind, da die Lärm-Belastungsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden müssen (Planungswerte)? Die Planungswerte sind so festgelegt, dass Lärmimmission unterhalb dieser Werte die Bevölkerung höchstens geringfügig stören
  2. Beurteilt der Regierungsrat kommunale Baureglemente von Standort- und Nachbargemeinden von Windpotenzialgebieten als genehmigungsfähig, die Abstände zu Windenergieanlagen von über 500 m verlangen und damit die vom Bundesrat genehmigten Windpotenzialgebiete «aushebeln», da der Bau von WEA damit faktisch verunmöglicht wird?
  3. Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf betreffend Information und Kommunikation, um unnötige Unterschriftensammlungen zu vermeiden, die das Umsetzen von übermässigen Abstandsvorschriften in kommunalen Baureglementen verlangen (grösser als Richtwert des Bundes von 300 m)?
  4. Die zu erwartenden Anzahl Stimmberechtigte an der Gemeindeversammlung in Thundorf wird voraussichtlich den Rahmen sprengen der Platzmöglichkeiten vor Ort. Sieht der Regierungsrat in Ausnahmefällen wie vorliegend bei der Gemeindeversammlung Ende Mai 2023 eine Möglichkeit, eine Urnenabstimmung zu ermöglichen, obwohl dies in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen ist? Falls ja, welche?

1) Infoblatt zu Lärm von Windkraftanlagen, BAFU, 5.5.2011

Downloads

Wortlaut vom 23.11.2022 (20_EA 164_417)

Beantwortung vom 16.01.2023 (20_EA 164_417)

Tags

Windenergie, Richtplan, Abstandsregelung, Stromspeicher, Naturstrom, Thundorf, Winterstrom, Energiestrategie, Ladestationen

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