Entschädigung Coronakrise

Votum Entschädigung Coronakrise

Fraktionsvotum für die Grünliberalen Thurgau im Grossen Rat, 13. Januar 2021
Antrag gemäss § 52 der Geschäftsordnung des Grossen Rates von Jacob Auer vom 17. Juni 2020 „Entschädigung Coronakrise“ (Geschäftsdatenbank)

Entschädigung Coronakrise

Bildunterschrift, Marco Rüegg

Es geht nicht nur kurz um Arbeit.

Mit der Kurzarbeit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden. Ab dem 1. September 2020 gilt eine Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 18 Monaten (statt 12 Monaten).

Um Menschen mit tieferen Einkommen zu entlasten, hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 Änderungen an der Covid-19-Verordnung vorgenommen. Personen mit einem Einkommen von bis zu 3470 Franken werden bei Kurzarbeit mit 100% entschädigt.

Die GLP Fraktion ist einstimmig der Meinung, dass diese Änderungen dem Anliegen des Antragsstellers entgegenkommt und die Situation für tiefere Einkommen verbessert. Auch sind wir mit den Argumentationen der Regierung weitgehend einverstanden.

Beunruhigend ist aber die steigende Zahl der Arbeitslosen und Stellensuchenden. Gemäss Arbeitsmarkt-Statistik sind 5.1% Stellensuchende beim RAV gemeldet. Gegenüber 3.9% im Dezember 2019. Ein erhöhter Anstieg der Arbeitslosigkeit ist bei den 25-49-Jährigen zu verzeichnen. Die Entschädigungen für Kurzarbeit kommen bei Arbeitslosen nicht mehr zum Tragen.

Das ist ein klares Zeichen, dass es einigen Thurgauer Unternehmen wirklich schlecht geht und sie Arbeitende entlassen müssen. Zum Beispiel benötigen fast alle Thurgauer Gastro-Betriebe dringend finanzielle Hilfe, wie der Verband Gastrosuisse am 10. Januar in einer Mitteilung geschrieben hat. Es ist deshalb wichtig, dass wir den existenziell gefährdeten Thurgauer Unternehmen sofort unter die Arme greifen.

Um dem Thurgauer Gewerbe zu helfen und damit den Anstieg der Arbeitslosenquote zu begrenzen, müssen die Thurgauer Sonderkriterien im Härtefallprogramm gestrichen werden. Es kann nicht sein, dass kleine Firmen mit weniger als drei Mitarbeitern oder indirekt betroffene Zulieferfirmen durch die Maschen fallen. Auch die kleinen Firmen haben alles getan, um mit Schutzkonzepten weiterzuarbeiten und mussten ohne Verschulden die Türen schliessen. Die Regierung soll die Zusatzkriterien für das Härtefallprogramm streichen, um Hunderte von Thurgauer Arbeitsplätzen zu retten.

Den vorliegenden Antrag Auer sehen wir mit den Änderungen auf Bundesebene entschärft und erklären den Antrag einstimmig als nicht erheblich.

Tags

AHV, Arbeitsausfälle, Arbeitslosenentschädigung, Corona, Covid-19, Einkommen, IV, Kündigungen, RAV

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